Überprüfung polizeilicher Messverfahren

Es gibt kein Messgerät, das immer und unter allen Umständen korrekt misst. Die Einhaltung der Betriebsanweisung, die Kenntnis der Messbediensteten über denkbare Fehlermöglichkeiten des Gerätes sind Vorraussetzung für den entsprechenden Einsatz um eine optimale Messsicherheit zu gewährleisten.

Wir überprüfen Geschwindigkeitsmessungen

wie z.B.

  • Radarmessungen
  • Lasermessungen
  • Lichtschrankenmessungen und Messungen mit dem Einseitensensor
  • Videomessungen
  • stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen
  • manuelle Messverfahren
  • EG - Kontrollgeräte
  • Unfalldatenspeicher

Abstandsmessungen wie z.B

  • Traffipax
  • Distanova
  • Pro ViDa
  • Video – Brückenabstandsmessverfahren sowie Rotlichtverstöße

im Hinblick auf eventuelle Fehlerquellen und deren Auswirkungen auf die Messergebnisse.